Eine ergotherapeutische Behandlung kann z.B. während eines Klinikaufenthalts, einer Rehabilitationsmaßnahme, in einem Altenheim oder Einrichtungen der Frühförderung erfolgen. Zunehmend wird Ergotherapie auch am Arbeitsplatz eingesetzt, etwa im Rahmen der betrieblichen Wiedereingliederung.
Deutschlandweit bieten Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten darüber hinaus auch ambulant, also in eigener Praxis, ihre gesundheitsfördernden Dienste an. Unsere Praxis ist barrierefrei über einen Aufzug zu erreichen. Ist Ihnen der Weg zu uns nicht möglich, kommen wir im Rahmen eines Hausbesuches auch zu Ihnen nach Hause..
Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt der behandelnde Arzt aus.
Pro Verordnung hat der Patient in der Regel eine Zuzahlung von 10 %, bzw. 1% selbst zu tragen. Die erste Verordnung umfasst üblicherweise zehn Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut zehn Therapieeinheiten verordnet. Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten (siehe "Leistungsträger" und "Ambulante Behandlungen").